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Stiftung Wohnliche Stadt - ein Kurzporträt - |
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| Im Land Bremen bestehen rund 300 Stiftungen unterschiedlicher Art, die gemeinsam das Ziel haben, mit ihren Vermögen oder Erträgen dort zu helfen, wo weder die öffentliche Hand aus ihrer Aufgabenstellung heraus noch Einzelpersonen oder Firmen aus kommerziellem Interesse Geldmittel einsetzen. Während die Mehrzahl der Stiftungen ein mehr oder weniger großes Stiftungskapital in Geld- oder Sachwerten besitzt, aus deren Erträgen wie Zinsen, Mieteinnahmen, Spenden usw. der jeweilige Stiftungszweck erfüllt wird, ist die 1980 gegründete Stiftung Wohnliche Stadt eine Einkommenstiftung in der Rechtsform des privaten Rechts. Sie bezieht ihr laufendes Stiftungskapital, das unmittelbar für ihre Aufgaben eingesetzt wird, aus der Hälfte der staatlichen Spielbankabgabe der Bremer Spielbank. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zulassung einer öffentlichen Spielbank vom 18. Dezember 2003 (Brem.GBl. S 426) ist der Anteil der Stiftung an den Bruttospielerträgen ab 1. Januar 2004 von 40% auf 25% herabgesetzt worden. Seit dem 1. Januar 2006 sind zudem für die Bruttospielerträge Steuern zu entrichten, die die Spielbankabgabe zusätzlich deutlich mindern. Zusammen mit anderen Einschränkungen durch den Glücksspielstaatsvertrag – z.B. Einlasskontrolle bei den Automatenspielstätten – und den Auswirkungen des Rauchverbots stehen je nach Ergebnissen der Spielbank statt bis zu 10,5 Mio. € wie in den in den Jahren bis 2003 nur noch 2,25 Mio. € zur Verfügung. Hieraus sind die Verpflichtungen aus den Förderzusagen der Vorjahre abzudecken. Für neue Förderprojekte verbleiben damit für die Stadt Bremen jährlich knapp 1,0 Mio. €, für Bremerhaven weniger als 0,5 Mio. €.
Die Einsatzfelder sind vielfältig. Zu ihnen gehören hauptsächlich |
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| Fördermittel werden überwiegend als Zuschuss gewährt. Daher werden in der Regel von den Förderempfängern eigene oder Drittmittel erwartet, um Stiftungsmittel ergänzend erhalten zu können. Gerade bei von Initiativen unterschiedlicher Art und Interessen getragenen Projekten - Spielplätzen, Schulpausenhöfe, Einrichtungen, Treffpunkte u.ä. - hat hier außer dem finanziellen Aspekt der gemeinschaftsfördernde Gedanke große Bedeutung. Gemeinsam entwickelte Ideen und ihre Umsetzung fördern das Zusammengehörigkeitsgefühl und die Verantwortung für die Nutzung und den Erhalt des Geschaffenen und dienen dem Stiftungsgedanken - Nutzen für die Allgemeinheit - im gesteigerten Sinne. In den nachfolgenden Rubriken sind alle Einzelheiten über Fördervoraussetzungen, Antragstellung, geförderte Projekte und weitere hilfreiche Informationen enthalten. Insbesondere sollen die verfügbaren Formulare die Antragstellung mit allen erforderlichen Folgemaßnahmen erleichtern. Trotz des Ziels der umfassenden Information ist der Vorstand der Stiftung für jede Anregung dankbar, denn Verbesserungen sind immer notwendig und für alle weiteren Interessenten hilfreich. |
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