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Antrags- und Bewilligungsverfahren |
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| Förderanträge können nach Nummer 2 der Richtlinien über die Vergabe von jedermann gestellt werden. In der Regel ist allerdings die Stellungnahme einer zuständigen senatorischen Behörde oder in der Stadt Bremerhaven des Magistrats erforderlich, soweit die Maßnahme in oder an öffentlichen Gebäuden oder Grün- und Verkehrsflächen vorgesehen ist, denkmalpflegerische Belange zu beachten sind oder aus anderen Gründen eine Mitwirkung geboten ist.
Der Ablauf des Verfahrens ist ausführlich in den „Richtlinien über die Vergabe von Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung Wohnliche Stadt“ beschrieben. |
| Sie können sich die folgenden Vordrucke zum Online-Ausfüllen herunter laden (alle Formulare sind in der Word97-Version erstellt) |
- Das Rundschreiben vom 04.07.2011 zu den Fördermitteln 2012 beschreibt das Antragsverfahren
- Der Antrag auf Fördermittel in der Stadtgemeinde Bremen bzw. Stadtgemeinde Bremerhaven - soweit erforderlich über die zuständigen Behörden oder mit ihren Stellungnahmen - soll lückenlos alle erforderlichen Angaben enthalten
- Nach der Förderentscheidung durch den Stiftungsrat können die Mittel freigegeben werden.
- Mit dem Bewilligungsbescheid (Muster) stehen die Mittel zur Verfügung. Einzelheiten sind in den Bewilligungsbedingungen dargestellt
- Da Zahlungen abhängig vom Bauablauf erst später fällig werden, stehen die Mittel mit dem Bewilligungsbescheid zur Disposition. Sie müssen rechtzeitig vor den jeweiligen Zahlungsterminen mit Annahmeanordnungen (Behörden) oder Brief (nichtbehördliche Mittelempfänger) beantragt werden
- Nach Durchführung der Maßnahme ist die Verwendung der Zuwendung vom Empfänger mit dem Formblatt Verwendungsnachweis zu belegen
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